Klimafakt
Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention ist ein internationaler Vertrag, der Umweltschutz mit Menschenrechten verknüpft. Sie gibt Menschen und Umweltorganisationen drei konkrete Rechte: Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden liegen, Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungen und Zugang zu Gerichten, wenn diese Rechte verletzt werden.
Woher sie kommt
Die Konvention wurde am 25. Juni 1998 im dänischen Aarhus unterzeichnet und trat am 30. Oktober 2001 in Kraft. Sie entstand unter dem Dach der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und stand daher ursprünglich nur Ländern in Europa, im Kaukasus und in Zentralasien sowie der EU offen. Stand 2023 hat sie 49 Vertragsparteien: 48 Staaten und die EU selbst.
Nicht mehr nur europäisch
2023 trat Guinea-Bissau als erstes Land außerhalb der UNECE-Region der Konvention bei. Damit kann nun jeder UN-Mitgliedstaat beitreten, nicht nur Länder in Europa und Zentralasien. In der Praxis ist sie zwar noch weitgehend ein europäisches Regelwerk, doch dies war der erste Schritt hin zu einem wirklich globalen Standard für Umweltrechte.
Wie sie durchgesetzt wird
Die Konvention hat einen ungewöhnlich direkten Durchsetzungsmechanismus: den Aarhus Convention Compliance Committee (Ausschuss zur Überprüfung der Einhaltung). Dort können nicht nur Regierungen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger direkt Beschwerde einreichen, wenn sie glauben, dass eine Vertragspartei die Rechte aus der Konvention nicht einhält. Die Feststellungen des Ausschusses sind rechtlich nicht bindend, in der Praxis folgen die Vertragsparteien seinen Empfehlungen aber meist.